Dass man (im Regelfall) fremdes Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial – aus urheberrechtlichen Gründen – nicht einfach kopieren und auf einer eigenen Webseite veröffentlichen darf, sollte sich ja allgemein herumgesprochen haben. Holt man sich die Einwilligung vom Urheber der persönlichen geistigen Schöpfung ein (am besten schriftlich) und gibt zusätzlich die Quelle bekannt, ist es in Ordnung. Siehe auch Wikipedia.
Doch wie verhält es sich mit RSS-Feeds? Kurz gesagt, genauso. Zwar sind Feeds technisch ja gerade darauf ausgelegt, an anderer Stelle auf einfache Weise eingebunden zu werden – doch das ändert ja nichts an der urheberrechtlichen Situation. Also auch hier: fragen, fragen, fragen, ob man die freundliche Genehmigung erhält!
Hierzu hatte ich einen interessanten Blogartikel gefunden, der mich überhaupt erst veranlasst hat, selber kurz über das Thema zu schreiben:
Die Nutzung fremder RSS-Feeds kann teuer werden.