Auf Pixabay bekommt man kostenfreie Fotos, die unter der Lizenz Creative Commons CC0 stehen. In den Lizenzbedingungen wird dieses Lizenzmodell folgendermaßen erklärt:
Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Autoren sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an den Inhalten abgetreten. Die Bilder und Videos unterliegen damit keinem Kopierrecht und können – verändert oder unverändert – kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. Dennoch wissen wir einen freiwilligen Link auf die Quelle Pixabay sehr zu schätzen.
Nun ist es zwar nach deutscher Urheberrechts-Gesetzgebung nicht möglich, dass die Schöpferin oder der Schöpfer eines künstlerischen Werkes auf ihr oder sein Urheberrecht verzichtet, sondern es ist dauerhaft an die Person gebunden. Allerdings kann ein Urheber Nutzungsrechte vergeben, die sehr unterschiedlich sein können: ausschließlich, nicht-ausschließlich, für bestimmte Medien, für eine bestimmte Dauer usw. In anderen Ländern kann die rechtliche Lage völlig anders sein.
Da die Fotografen auf Pixabay auf eine Namensnennung verzichten und Pixabay selbst ebenfalls keinen Quellenhinweis zwingend fordert, müssten meiner Ansicht nach die Bilder tatsächlich frei genutzt werden können. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann aber nur ein Fachanwalt geben. Gute Erklärungen zum Urheberrecht geben die Anwälte Reichhardt & Schlotz auf ihrer Website.