Wie in Spiegel Online Netzwelt zu lesen ist, sieht der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Nutzung von Google Analytics als rechtswidrig an.
In dem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem unheimlichen Titel Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten ist genau beschrieben, in welcher Form Datenanalysen vorgenommen werden dürfen. Unter anderem heißt es: »Nutzungsprofile dürfen nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.«
Und das ist der Punkt. Caspar wirft Google vor, dass die Analytics-Software vollsändige IP-Adressen ohne Zustimmung der Nutzer erfasst. Google hat zwar bestimmte Maßnahmen getroffen, aber diese werden wohl als nicht ausreichend angesehen.
Jedenfalls wird derzeitig geprüft, ob deutsche Nutzer dieses Dienstes zu Bußgeldern verurteilt werden können. Da ist es wohl besser, auf andere Analyse-Tools auszuweichen, zum Beispiel die Open-Source-Software Piwik. So mache ich es schon lange.