Einbindung von Social-Media-Plugins rechtswidrig – was tun?

Es ist ja schon lange bekannt, dass die Einbindung von Facebook-Like-Buttons und ähnlichen Plugins datenschutzrechtlich bedenklich ist. Doch mit einem Gerichtsurteil vom März 2016 kommt noch ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt dazu. Das Landgericht Düsseldorf hatte der Verbraucherschutzzentrale NRW zugestimmt und entschieden, dass der Onlineshop Fashion ID by Peek & Cloppenburg das Facebook-Page-Plugin nicht in der bisher eingesetzten Form mehr einsetzen darf. In dem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf heißt es, der »Gefällt-mir«-Button werde allein zu Werbezwecken eingebunden, da häufige Klicks auf diesen Button zu einer besseren Platzierung von Werbung und zu dem vermehrten Erhalt personalisierter Werbung der Beklagten bei Facebook führe. Eine Zwei-Klick-Lösung wie etwa die von Heise gilt dann aber wieder als rechtens, da in diesem Fall die Benutzer vor der Datenübermittlung über die Übermittlung derer IP-Adresse und Browserstring aufgeklärt werden.

Was ich persönlich als Nicht-Jurist nicht verstehe, ist diese Durchmischung von Telemediengesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die Lektüre eines Artikels auf allfacebook.de hat mir da keine wirkliche Klarheit bringen können.

Jedenfalls ist man zur Zeit wohl auf der sicheren Seite, wenn man nur noch eine Zwei-Klick-Lösung einsetzt – oder, noch besser, ganz auf die Einbindung von Social-Media-Plugins und -Buttons verzichtet.

Unwissenheit über Bildrechte

Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass es verschiedene Rechte an Bildmaterial gibt. Wenn man diese Rechte verletzt, macht man sich strafbar, und das kann teuer werden. Ein Blogartikel erklärt gut verständlich die rechtlichen Aspekte beim Teilen von Bildern – insbesondere über die sozialen Netze:
Bildrechte und Social Media – Worauf beim Umgang mit Instagram und Co. zu achten ist

Google Glass und das Persönlichkeitsrecht

Die Google-Brille Glass ermöglicht es, Informationen über dem Gesichtsfeld einzublenden (gute kabellose Internetverbindung vorausgesetzt) oder per Sprachsteuerung Fotos zu schießen. Auch Videoclips sind möglich.

Man könnte die Frage stellen, wer so etwas braucht. Nun, gekauft und benutzt wird nicht das, was sinnvoll oder unbedingt notwendig ist. Sondern das, was einem künstlich geschaffenen Bedürfnis entspricht. Ein Mobiltelefon im Bus zu benutzen, ist nicht notwendig, wird aber von Tausenden von Teenagern gemacht. Und mit einer Cyber-Brille auf der Nase herumzulaufen, wird eines Tages genauso selbstverständlich sein.

Und unschön für die Mitmenschen. Denn das Persönlichkeitsrecht kann noch leichter verletzt werden. Unbemerkt kannst du gefilmt werden und unvorteilhafte Schnappschüsse könnten wer-weiß-wohin hochgeladen werden. Richtig, das kann auch mit Digitalkameras und Smartphones passieren. Oder mit der versteckten Kamera im Kugelschreiber. Aber ich glaube, das Bewusstsein, dass andere Menschen ein Recht auf ihre Privatsphäre haben, wird durch so eine Kamerabrille noch weiter unterwandert werden. Weil der Träger ja nicht per Hand die Kamera auf eine Person richten muss, sondern die »Zielperson« quasi nur anschauen muss, wie man es mit einer normalen Brille oder Kontaktlinsen oder ohne Sehhilfe auch tut. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Sicherlich irgendwie cool, so eine Brille, aber gewiss ein zweischneidiges Schwert. Oder besser gesagt: ein zweischneidiges Glas.

http://www.google.com/glass/start/what-it-does/ Google: »Welcome to a world through Glass.«
Spiegel: Vorabtest von Google Glass

Besucheranalyse mit Piwik

Wer seine Webpräsenz möglichst gut an die Interessen der Besucher anpassen will, wird wohl die Besucherströme analysieren müssen. Welche Seiten oder Blogartikel werden am meisten besucht, wie lange halten sich die Besucher auf, welche Links klicken sie an – das sind einige der Fragen, die beantwortet werden wollen. Kurzum: was interessiert die User am meisten?

Mit einem Tool wie Google Analytics oder Piwik lässt sich das gut bewerkstelligen. Mir persönlich gefällt Piwik besser, und auch Kunden finden sich leicht zurecht und können schnell die ersten Schlüsse ziehen. Piwik ist Open-Source-Software und wird im Regelfall auf dem eigenen Webhoster installiert. Nachdem man die zu überprüfende Website angegeben hat, wird ein Code ausgespuckt, den man dann im Regelfall in die Footer-Datei im Themes-Ordner kopiert.

So weit ist alles ganz einfach. Aber was ist mit dem Datenschutz, der in Deutschland wesentlich strenger als zum Beispiel in den USA ist? Nun, man kann Piwik datenschutzkonform einsetzen. Allerdings erfordert das ein paar lästige Handgriffe:

  • Die IP-Adressen der Seitenbesucher müssen verschleiert werden,
  • es muss eine Möglichkeit für Besucher geschaffen werden, sich nicht tracken zu lassen, und
  • in den Datenschutzbestimmungen bzw. im Impressum muss der Besucher aufgeklärt werden.

Wie man das alles genau macht, dazu habe ich eine sehr gut geschriebene, bebilderte Erklärung bei rechtsanwalt-schwenke.de gefunden. Sie ist vom März 2011. Ob inzwischen weitere gesetzliche Vorgaben hinzugekommen sind, darüber habe ich keine Informationen. Die sogenannte EU-Cookie-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/136/EG) war zumindest bis zum Juni 2012 noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt für Online-Recht befragen.

heise online: »Politiker kritisieren Datenschützer-Haltung zu Facebook«

Endlich hat der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert, der mit recht wilden Drohungen um sich geworfen hatte, mal Gegendruck von verschiedenen Politikern bekommen, wie am 16. September bei »heise online« zu lesen war.

Doch die Sachlage ist immer noch unklar. Heise bietet nach wie vor eine Zwei-Klick-Lösung an, und zwar als jQuery-Plug-in mit dem Namen socialshareprivacy. Der Code wird von »heise online« öffentlich angeboten, steht unter der MIT-Lizenz und darf daher auf privaten und kommerziellen Webseiten eingebunden werden.

Diese zweistufige Vorgehensweise soll dem Datenschutz entgegen kommen, indem der Benutzer zunächst informiert wird, dass Daten in die USA übertragen und möglicherweise gespeichert werden. Erst nach einem zweiten Klick wird dann die eigentliche Aktion ausgelöst. Facebook Deutschland toleriert wohl inzwischen die Heise-Lösung.

Google Analytics in Deutschland unzulässig?

Wie in Spiegel Online Netzwelt zu lesen ist, sieht der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Nutzung von Google Analytics als rechtswidrig an.

In dem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem unheimlichen Titel Daten­schutz­kon­forme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten ist genau beschrieben, in welcher Form Daten­analy­sen vorgenommen werden dürfen. Unter anderem heißt es: »Nutzungs­pro­file dürfen nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.«

Und das ist der Punkt. Caspar wirft Google vor, dass die Analytics-Software vollsändige IP-Adressen ohne Zustimmung der Nutzer erfasst. Google hat zwar bestimmte Maßnahmen getroffen, aber diese werden wohl als nicht ausreichend angesehen.

Jedenfalls wird derzeitig geprüft, ob deutsche Nutzer dieses Dienstes zu Bußgeldern verurteilt werden können. Da ist es wohl besser, auf andere Analyse-Tools auszuweichen, zum Beispiel die Open-Source-Software Piwik. So mache ich es schon lange.

Nutzung fremder RSS-Feeds

Dass man (im Regelfall) fremdes Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial – aus urheberrechtlichen Gründen – nicht einfach kopieren und auf einer eigenen Webseite veröffentlichen darf, sollte sich ja allgemein herum­gesprochen haben. Holt man sich die Einwilligung vom Urheber der persönlichen geistigen Schöpfung ein (am besten schriftlich) und gibt zusätzlich die Quelle bekannt, ist es in Ordnung. Siehe auch Wikipedia.

Doch wie verhält es sich mit RSS-Feeds? Kurz gesagt, genauso. Zwar sind Feeds technisch ja gerade darauf ausgelegt, an anderer Stelle auf einfache Weise eingebunden zu werden – doch das ändert ja nichts an der urheberrechtlichen Situation. Also auch hier: fragen, fragen, fragen, ob man die freundliche Genehmigung erhält!

Hierzu hatte ich einen interessanten Blogartikel gefunden, der mich überhaupt erst veranlasst hat, selber kurz über das Thema zu schreiben:
Die Nutzung fremder RSS-Feeds kann teuer werden.


Torsten Kelsch